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Ruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Schichten

Was § 5 ArbZG konkret verlangt, wann zehn Stunden genügen, wann die Ruhezeit von vorn beginnt – und welche vier Planungsfehler in der Praxis am häufigsten dagegen verstoßen.

5. September 2026·Von Dr. Katharina Müller
Das Wichtigste in Kürze
  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (§ 5 Abs. 1 ArbZG).
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden – aber nur, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
  • Ruhezeit und Ruhepause sind nicht dasselbe: Die Pause unterbricht die Arbeit innerhalb eines Dienstes (§ 4 ArbZG), die Ruhezeit liegt zwischen zwei Diensten.
  • Ununterbrochen heißt ununterbrochen: Wird die Ruhezeit durch einen Arbeitseinsatz unterbrochen, beginnt sie danach in voller Länge neu – Ausnahme ist die Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach § 5 Abs. 3 ArbZG.
  • Der häufigste Verstoß im Dienstplan ist der Rückwärtswechsel von Spät auf Früh: Bei Schichtzeiten 14–22 und 6–14 Uhr bleiben nur acht Stunden.

Die Ruhezeit ist die unauffälligste Vorschrift des Arbeitszeitgesetzes – und die, gegen die im Dienstplan am häufigsten verstoßen wird. Anders als bei der täglichen Höchstarbeitszeit fällt ein Verstoß nicht in einer einzelnen Schicht auf, sondern erst im Übergang zwischen zwei Diensten, oft über einen Kalendertag hinweg. Genau deshalb rutscht er durch: Beide Schichten für sich sind zulässig, nur ihre Abfolge ist es nicht. Wer den Plan von Hand baut, sieht diese Lücke selten; wer ihn digital baut, sollte sie automatisch angezeigt bekommen.

Was ist die Ruhezeit nach § 5 ArbZG?

Die Ruhezeit ist die zusammenhängende arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit. § 5 Abs. 1 ArbZG schreibt dafür mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung vor. Der Zweck ist Erholung: Nicht die Summe der freien Stunden zählt, sondern ihre Zusammenhängigkeit. Zwei Blöcke von je sechs Stunden erfüllen die Vorschrift also nicht, auch wenn sie rechnerisch mehr als elf Stunden ergeben.

Gerechnet wird vom tatsächlichen Arbeitsende bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn – nicht vom geplanten. Wer eine Spätschicht wegen eines Notfalls 45 Minuten länger arbeitet, verschiebt damit den frühestmöglichen Beginn des nächsten Dienstes um dieselben 45 Minuten. In Betrieben mit Zeiterfassung fällt das auf; in Betrieben ohne Zeiterfassung bleibt es unbemerkt, bis die Aufsichtsbehörde fragt. Wegezeiten zwischen Wohnung und Betrieb zählen dabei zur Ruhezeit, nicht zur Arbeitszeit.

Wann darf die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden?

§ 5 Abs. 2 ArbZG erlaubt eine Verkürzung um bis zu eine Stunde – also auf mindestens zehn Stunden – in einem abschließend aufgezählten Kreis von Branchen: Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, Rundfunk sowie Landwirtschaft und Tierhaltung. Die Verkürzung ist an eine Bedingung geknüpft: Jede einzelne Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen dadurch ausgeglichen werden, dass eine andere Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert wird.

Ruhezeit im Überblick: Regel, Ausnahmen und Ausgleich
FallMindestruhezeitBedingung
Grundregel, alle Betriebe11 Stundenununterbrochen, § 5 Abs. 1 ArbZG
Krankenhaus, Pflege, Gastgewerbe, Verkehr, Rundfunk, Landwirtschaft10 StundenAusgleich durch eine Ruhezeit von 12 Stunden binnen eines Kalendermonats oder von vier Wochen, § 5 Abs. 2 ArbZG
Rufbereitschaft in Krankenhaus und PflegeKürzung durch Inanspruchnahmehöchstens die Hälfte der Ruhezeit, Ausgleich zu anderen Zeiten, § 5 Abs. 3 ArbZG
Tarifvertragliche Abweichungabweichend regelbarnur durch Tarifvertrag oder darauf gestützte Betriebsvereinbarung, § 7 ArbZG
Jugendliche unter 18 Jahren12 Stunden§ 13 JArbSchG, keine Verkürzung nach § 5 Abs. 2 ArbZG

Der Ausgleich ist kein Rechenposten, sondern ein konkreter Dienst: Für jede auf zehn Stunden verkürzte Ruhezeit muss im Ausgleichszeitraum eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden im Plan stehen. Ohne diesen Gegenpart ist die Verkürzung unzulässig.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit und Ruhepause?

Ruhepause und Ruhezeit werden im Alltag oft verwechselt, betreffen aber verschiedene Ebenen. Die Ruhepause nach § 4 ArbZG unterbricht die Arbeit innerhalb eines Dienstes: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden, aufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Die Ruhezeit nach § 5 ArbZG liegt dagegen zwischen zwei Diensten. Beide gelten unabhängig voneinander: Eine ordnungsgemäß gewährte Pause ersetzt keine Ruhezeit, und eine lange Ruhezeit macht die Pause nicht entbehrlich.

Praktisch relevant wird der Unterschied beim geteilten Dienst. Die Unterbrechung zwischen den beiden Dienstteilen ist arbeitszeitrechtlich eine Pause oder unbezahlte Freizeit, nicht der Beginn einer Ruhezeit – der Tag endet erst mit dem Ende des zweiten Dienstteils, und erst danach laufen die elf Stunden.

Wann beginnt die Ruhezeit von vorn?

Wird die Ruhezeit durch einen Arbeitseinsatz unterbrochen, ist sie nicht mehr ununterbrochen – und beginnt nach dem Einsatz in voller Länge erneut. Das gilt auch für kurze Einsätze: Ein 20-minütiger Anruf mit Arbeitsleistung um zwei Uhr nachts setzt die Uhr zurück, sodass der reguläre Dienstbeginn um sechs Uhr unzulässig wird. Für Betriebe mit Bereitschaft ist das die entscheidende Größe bei der Planung.

Eine Ausnahme regelt § 5 Abs. 3 ArbZG für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während einer Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, können zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. Die Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst ist dabei entscheidend – Bereitschaftsdienst ist in vollem Umfang Arbeitszeit und damit von vornherein keine Ruhezeit. Details dazu stehen im Lexikoneintrag zur Rufbereitschaft und im Eintrag zum Bereitschaftsdienst.

Welche vier Dienstplan-Fehler verletzen die Ruhezeit am häufigsten?

Vier Muster erklären die meisten Verstöße in der Praxis:

Typische Ruhezeit-Konflikte im Dienstplan (Beispielzeiten Früh 6–14, Spät 14–22, Nacht 22–6 Uhr)
MusterRechnungBewertung
Spät auf Früh am Folgetag22:00 bis 06:00 = 8 Stundenunzulässig, auch mit Verkürzung auf 10 Stunden
Spät auf Früh in Pflege oder Gastro nach Verkürzung10 Stunden erforderlich, 8 vorhandenunzulässig, die Ausnahme trägt nur bis 10 Stunden
Überzogene Spätschicht vor FrühdienstEnde 22:45, Beginn 09:45 zulässigzulässig nur bei verschobenem Beginn
Einsatz aus der Rufbereitschaft herausRuhezeit beginnt neu, außer § 5 Abs. 3 ArbZG greiftim Regelfall unzulässig ohne Verschiebung

Gemeinsam ist allen vier Fällen, dass sie beim manuellen Planen nicht auffallen, weil sie über die Grenze zwischen zwei Tagen oder zwischen Plan und Ist hinweg entstehen. Eine Dienstplan-App prüft die Abstände dagegen bei jeder Änderung und meldet den Konflikt, bevor der Plan veröffentlicht wird. Wie sich kurzfristige Änderungen sauber abwickeln lassen, beschreibt der Beitrag zur kurzfristigen Dienstplanänderung; die Rotationslogik dahinter steht im Artikel zu Nachtschichten.

Wie hilft eine Dienstplan-App bei der Ruhezeit?

Der praktische Nutzen einer Fachlösung liegt genau an dieser Stelle: Sie rechnet die Abstände zwischen aufeinanderfolgenden Diensten automatisch nach und markiert Unterschreitungen der elf Stunden, bevor der Plan verbindlich wird. Kommt eine Zeiterfassung hinzu, wird zusätzlich das tatsächliche Arbeitsende berücksichtigt, sodass auch überzogene Schichten auffallen. Aplano bildet beides in einem System ab: Der Dienstplan entsteht im Browser in Echtzeit, das Team sieht ihn in der Mitarbeiter-App, und die erfassten Zeiten laufen in dieselbe Datenbasis. Der Einstieg beginnt bei 0,50 € je Mitarbeiter und Monat netto im Core-Tarif; Zeiterfassung und automatische Planung sind ab dem Pro-Tarif (4,50 €) enthalten, getestet wird 14 Tage ohne Kreditkarte, das Abonnement ist monatlich kündbar. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen geführt, auf OMR Reviews mit 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, Stand Juli 2026. Wie sich die Lösungen sonst unterscheiden, zeigt der Software-Vergleich.

Ausblick: Reform des Arbeitszeitgesetzes

Der Referentenentwurf des BMAS vom Juni 2026 sieht vor, die werktägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen und Abweichungen bei der Ruhezeit auf tarifvertraglicher Grundlage zu erweitern. Der Entwurf ist nicht geltendes Recht; bis zu einer Verkündung im Bundesgesetzblatt bleibt es bei den elf Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG und den Ausnahmen des § 5 Abs. 2 ArbZG. Dienstpläne sollten deshalb weiterhin an der bestehenden Rechtslage ausgerichtet werden.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?

Mindestens elf Stunden ununterbrochen nach § 5 Abs. 1 ArbZG, gerechnet vom tatsächlichen Arbeitsende bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Gastgewerbe, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung sind zehn Stunden zulässig, wenn die Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Darf ich nach der Spätschicht am nächsten Morgen die Frühschicht übernehmen?

In der Regel nicht. Endet die Spätschicht um 22 Uhr und beginnt die Frühschicht um 6 Uhr, liegen nur acht Stunden dazwischen – das unterschreitet sowohl die elf Stunden der Grundregel als auch die zehn Stunden der Branchenausnahme. Zulässig wird der Wechsel erst, wenn der Beginn des Frühdienstes entsprechend nach hinten verschoben wird.

Was passiert, wenn die Ruhezeit unterbrochen wird?

Die Ruhezeit muss ununterbrochen sein. Wird sie durch einen Arbeitseinsatz unterbrochen, beginnt sie danach in voller Länge neu. Eine Ausnahme gilt nach § 5 Abs. 3 ArbZG für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Kürzungen durch Inanspruchnahmen während einer Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, können zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Gilt die Ruhezeit auch für Auszubildende?

Für volljährige Auszubildende gelten die elf Stunden nach § 5 ArbZG. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt stattdessen § 13 JArbSchG mit einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens zwölf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit; die Verkürzungsmöglichkeit des § 5 Abs. 2 ArbZG ist auf sie nicht anwendbar.

Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Quellen

  1. § 5 ArbZG – Ruhezeit: gesetze-im-internet.de
  2. § 4 ArbZG – Ruhepausen: gesetze-im-internet.de
  3. § 7 ArbZG – abweichende Regelungen durch Tarifvertrag: gesetze-im-internet.de
  4. § 13 JArbSchG – Freizeit Jugendlicher: gesetze-im-internet.de
  5. Aplano Produktinformationen und Preise, Stand Juli 2026: aplano.de

Redaktionell geprüft am 5. September 2026. Der Referentenentwurf des BMAS vom Juni 2026 ist kein geltendes Recht. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Praxishilfe und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich bleiben Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag.