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Dienstplan Feuerwehr: 24-Stunden-Dienst, 48-Stunden-Woche und Opt-out richtig planen

Warum die 48-Stunden-Woche auch auf der Feuerwache gilt, wie 24-Stunden-Dienste in 24/48- und 24/72-Rhythmen rechnerisch aufgehen, was eine Opt-out-Erklärung ändert, welche Regeln Werkfeuerwehr und Rettungsdienst haben – und was der Dienstplan für Wachabteilungen und Funktionsbesetzung leisten muss.

20. September 2026·Von Dr. Katharina Müller
Das Wichtigste in Kürze
  • Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gilt auch für Einsatzkräfte staatlicher Feuerwehren (EuGH C-52/04). Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt 48 Stunden einschließlich Bereitschaftsdienst nicht überschreiten; Bereitschaft auf der Wache zählt voll als Arbeitszeit.
  • 24-Stunden-Dienste sind zulässig, weil die Richtlinie für Feuerwehrdienste Abweichungen bei der Ruhezeit mit Ausgleichsruhezeiten erlaubt. Rechnerisch ergibt ein 24/48-Rhythmus 56 Wochenstunden – die 48 werden nur mit Freischichten oder Opt-out erreicht –, ein 24/72-Rhythmus 42 Stunden.
  • Für Beamte regelt jedes Land eine eigene Arbeitszeitverordnung. Beispiel Nordrhein-Westfalen: 48 Stunden, davon 19 Stunden Bereitschaftsdienst; mit freiwilliger Opt-out-Erklärung bis 54 Stunden, widerruflich zum Jahresende mit drei Monaten Frist, mit Benachteiligungsverbot.
  • Werkfeuerwehren und der Rettungsdienst außerhalb des Beamtenstatus unterliegen dem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen: 24-Stunden-Dienste nur über § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG, mehr als 48 Stunden nur mit schriftlicher Einwilligung nach § 7 Abs. 2a ArbZG; im TVöD bis 48 Stunden mit halb gewerteten Bereitschaftszeiten.
  • Der Dienstplan muss Wachabteilungen, Funktionsbesetzung je Fahrzeug, Qualifikationen mit Ablaufdatum, ein Jahresarbeitszeitkonto auf 48-Stunden-Basis und ein Opt-out-Kennzeichen je Person abbilden. Zuvielarbeit über 48 Stunden begründet Ausgleichsansprüche in Freizeit oder Geld (BVerwG 2 C 70.11, 2 C 36.17).

Deutschland hat nach der Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands zum 31. Dezember 2023 114 Berufsfeuerwehren mit 39.501 Angehörigen, 728 Werkfeuerwehren mit 34.142 Angehörigen und 23.760 Freiwillige Feuerwehren mit rund 1,03 Millionen Aktiven. Für die Planenden auf der Wache ist die Feuerwehr ein Sonderfall der Dienstplanung: Der Dienst dauert meist 24 Stunden, die Besetzung ist nicht nach Köpfen, sondern nach Funktionen je Fahrzeug vorgeschrieben, und je nach Status gelten Beamtenrecht, Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertrag. Dieser Beitrag ordnet die Regeln nach Feuerwehrart und zeigt, wie sie in einen Plan übersetzt werden.

Welche Arbeitszeitregeln gelten für die Berufsfeuerwehr?

Feuerwehrbeamte fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz – es erfasst nach § 2 Abs. 2 ArbZG nur Arbeitnehmer –, wohl aber unter das Europarecht. Der Europäische Gerichtshof hat 2005 auf Vorlage des Personalrats der Feuerwehr Hamburg entschieden, dass die Tätigkeit der Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr in den Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie fällt – mit Ausnahme außergewöhnlicher Ereignisse wie Katastrophen, bei denen der Bevölkerungsschutz vorgeht (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005, C-52/04). Damit gelten die Kernvorgaben der Richtlinie 2003/88/EG unmittelbar: höchstens 48 Stunden je Siebentageszeitraum im Durchschnitt des Bezugszeitraums einschließlich Überstunden (Art. 6), elf Stunden tägliche Ruhezeit (Art. 3), eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit (Art. 5). Abweichungen von den Ruhezeiten sind für Feuerwehr- und Katastrophenschutzdienste nach Art. 17 Abs. 3 möglich, wenn gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährt werden – das ist die Grundlage des 24-Stunden-Dienstes. Eine Abweichung von der 48-Stunden-Grenze erlaubt nur Art. 22: mit ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung der einzelnen Person, ohne Nachteile bei Verweigerung und mit Aufzeichnung.

Wie diese Vorgaben in den Dienstalltag übersetzt werden, regelt jedes Bundesland in einer eigenen Arbeitszeitverordnung für den feuerwehrtechnischen Dienst. Nordrhein-Westfalen ist ein typisches Beispiel.

Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW (AZVOFeu, Stand 19. Februar 2022) – die Eckwerte
RegelInhaltFundstelle
Regelmäßige Arbeitszeit im Schichtdienst48 Stunden je Woche im Jahresdurchschnitt einschließlich Mehrarbeit, davon 19 Stunden Bereitschaftsdienst§ 2 AZVOFeu
Tägliche Ruhezeitelf zusammenhängende Stunden je 24 Stunden; Abweichung nur mit gleichwertiger Ausgleichsruhezeit§ 3 AZVOFeu
Wöchentliche Ruhezeit24 zusammenhängende Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden§ 4 AZVOFeu
Opt-outmit freiwilliger Erklärung bis 54 Stunden je Woche; Verteilung 23 Stunden Arbeits- und Ausbildungsdienst, 31 Stunden Bereitschaftsdienst§ 5 AZVOFeu
Widerruf der Erklärungzum Ablauf des Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist; Hinweis auf das Widerrufsrecht in Text- oder elektronischer Form§ 5 AZVOFeu
Benachteiligungsverbotwer nicht unterschreibt, darf keine Nachteile erleiden§ 5 AZVOFeu, Art. 22 RL 2003/88/EG

Andere Länder weichen in Bezugszeitraum, Opt-out-Obergrenze (verbreitet 54 oder 56 Stunden) und Vergütung ab; verbindlich ist die Verordnung des jeweiligen Landes und die Regelung des Dienstherrn.

Was passiert, wenn dauerhaft mehr geplant wird, ist inzwischen höchstrichterlich geklärt. Der EuGH sprach 2010 einem Feuerwehrmann der Stadt Halle, der 54 Stunden je Woche ohne Opt-out geleistet hatte, einen unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch zu (C-429/09, Fuß) und erklärte seine Umsetzung in den Innendienst nach der Beschwerde für unzulässig (C-243/09). Das Bundesverwaltungsgericht hat daraus einen Anspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit entwickelt – vorrangig durch Freizeit, hilfsweise durch Geld (Urteil vom 26. Juli 2012, 2 C 70.11) – und ihn 2018 für Leipziger Feuerwehrbeamte mit 52-Stunden-Wochen bestätigt (Urteile vom 19. April 2018, 2 C 36.17 und 2 C 40.17). Für den Dienstplan bedeutet das: Jede Stunde über dem Durchschnitt von 48 wird irgendwann bezahlt oder ausgeglichen; unbezahlt bleibt sie nicht.

Wie geht der 24-Stunden-Dienst mit der 48-Stunden-Woche auf?

Der 24-Stunden-Dienst ist bei Berufsfeuerwehren die Regel, weil er Übergaben minimiert und die Einsatzbereitschaft mit wenigen Wachabteilungen sicherstellt. Die Rechnung hinter den üblichen Rhythmen ist einfach, ihre Konsequenzen für die Planung sind es nicht.

24-Stunden-Rhythmen und ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit
RhythmusZyklusWachabteilungenRechnungWochenstundenWeg zu 48 Stunden
24/4824 Stunden Dienst, 48 Stunden frei324 h je 3 Tage = 8 h je Tag × 756jede siebte Schicht als Freischicht (56 × 6/7 = 48) oder Opt-out bis 54 plus Freischichten
24/7224 Stunden Dienst, 72 Stunden frei424 h je 4 Tage = 6 h je Tag × 742bereits unter 48; sechs Stunden Spielraum für Ausbildungs- und Tagdienste
24/48 mit Opt-out 54wie 24/48, Zielwert 54356 − 54 = 2 h je Woche54etwa jede 28. Schicht frei (56 × 27/28 = 54)
12-Stunden-ModellTag- und Nachtdienste je 12 Stunden, z. B. 2 Tag – 2 Nacht – 4 frei448 h je 8 Tage = 6 h je Tag × 742unter 48; in Städten verbreitet, die vom 24-Stunden-Dienst abgerückt sind

Rechenwerte ohne Urlaub, Krankheit und Fortbildung; in der Praxis liegt die Zahl der Wachabteilungen wegen der Ausfallquote über dem rechnerischen Minimum. Wie der Ausfallfaktor bestimmt wird, zeigt der Beitrag Personalbedarf berechnen.

Der 24/48-Rhythmus ist der Grund, warum das Opt-out in vielen Feuerwehren verbreitet ist: Ohne Freischichten liegt er bei 56 Stunden, mit der Opt-out-Obergrenze von 54 fehlen nur zwei Stunden je Woche, die sich mit wenigen Freischichten im Jahr ausgleichen lassen. Ohne Opt-out muss jede siebte Schicht ausfallen, was entweder eine vierte Wachabteilung oder eine höhere Kopfzahl je Abteilung verlangt. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen ist deshalb eine Personalentscheidung, keine Planungsfrage – und sie muss je Person getroffen werden, weil das Opt-out individuell und widerruflich ist. Ein Plan, der stillschweigend alle mit 54 Stunden rechnet, verletzt das Benachteiligungsverbot, sobald jemand nicht unterschreibt.

Innerhalb des 24-Stunden-Dienstes unterscheiden die Verordnungen zwischen Arbeits- und Ausbildungsdienst am Tag und Bereitschaftsdienst in der Nacht. Für die 48-Stunden-Grenze ist die Unterscheidung unerheblich – seit den EuGH-Urteilen SIMAP (C-303/98) und Jaeger (C-151/02) ist Bereitschaftsdienst mit Anwesenheitspflicht in vollem Umfang Arbeitszeit. Für die Bezahlung darf sie dagegen unterschiedlich bewertet werden; die 19 Stunden Bereitschaft in der NRW-Verordnung sind genau dieser Vergütungsanteil. Was die Zeitarten Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft grundsätzlich unterscheidet, erklären die Lexikoneinträge zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.

Was gilt für Werkfeuerwehr und Rettungsdienst?

Werkfeuerwehren sind betriebliche Feuerwehren, die nach Landesrecht anerkannt oder angeordnet werden; ihre Angehörigen sind in der Regel Arbeitnehmer des Unternehmens. Für sie gilt das Arbeitszeitgesetz, und das setzt engere Leitplanken als das Beamtenrecht.

Arbeitszeitregeln nach Status: Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, kommunaler Rettungsdienst
RegelBerufsfeuerwehr (Beamte)Werkfeuerwehr (Arbeitnehmer, ArbZG)Rettungsdienst nach TVöD
RechtsgrundlageRichtlinie 2003/88/EG, Landes-ArbeitszeitverordnungArbeitszeitgesetz, Tarifvertrag oder BetriebsvereinbarungArbeitszeitgesetz, § 9 TVöD mit Anhang B (Rettungsdienst)
Tägliche Höchstarbeitszeitkeine feste Grenze; Ruhezeit mit Ausgleich8 Stunden, bis 10 mit Ausgleich (§ 3 ArbZG); über 10 nur nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG bei regelmäßig erheblichem Bereitschaftsdienstwie ArbZG; Bereitschaftszeiten innerhalb der Schicht zulässig
Wochendurchschnitt48 Stunden; Opt-out je nach Land bis 54 oder 5648 Stunden in 12 Monaten (§ 7 Abs. 8 ArbZG); darüber nur mit Tarifvertrag und schriftlicher Einwilligung (§ 7 Abs. 2a), Widerruf mit sechs Monaten Frist (§ 7 Abs. 7)bis 48 Stunden, wenn Bereitschaftszeiten regelmäßig anfallen; Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet
Ruhezeit nach langer SchichtAusgleichsruhezeit nach Verordnungelf Stunden unmittelbar nach einer Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden (§ 7 Abs. 9 ArbZG)elf Stunden (§ 5 ArbZG)
Mindestentgelt für BereitschaftBesoldungMindestlohn für jede Stunde Bereitschaftsdienst (BAG, 29. Juni 2016, 5 AZR 716/15)Tarifentgelt
Aufzeichnungnach Landesrecht; Opt-out-Zeiten sind aufzuzeichnen (Art. 22 RL)§ 16 Abs. 2 ArbZG und § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchGwie ArbZG

Praktisch heißt das: Eine Werkfeuerwehr kann 24-Stunden-Dienste fahren, aber nur mit tariflicher oder darauf gestützter betrieblicher Regelung, mit elf Stunden Ruhezeit direkt im Anschluss und mit einem Jahreskonto, das 48 Stunden im Durchschnitt nachweist. Über 48 Stunden geht es nur mit individueller schriftlicher Einwilligung – dieselbe Logik wie beim Opt-out der Beamten, nur mit sechsmonatiger Widerrufsfrist statt Jahresende. Wie die Rechnung 24/48 und 24/72 unter dem Arbeitszeitgesetz im Detail aussieht und welche Voraussetzungen § 7 ArbZG an den 24-Stunden-Dienst stellt, erklärt die Seite zu den Schichtmodellen.

Wie plant die Freiwillige Feuerwehr?

Für die 1,03 Millionen Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren gibt es keinen Dienstplan im arbeitsrechtlichen Sinn: Der Einsatz wird alarmiert, nicht geplant, und die Landesgesetze verpflichten Arbeitgeber zur Freistellung für Einsätze und Übungen mit Entgeltfortzahlung, die der Träger erstattet – in Nordrhein-Westfalen etwa nach §§ 20 und 21 BHKG. Geplant werden trotzdem drei Dinge: der Übungs- und Ausbildungsdienst, die Tagesverfügbarkeit der Einsatzkräfte in Alarmgruppen und – bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften – die Wachbesetzung durch die hauptamtlichen Beschäftigten, für die wiederum Arbeitszeitgesetz oder Beamtenrecht gelten. Gerade die Tagesverfügbarkeit ist das eigentliche Planungsproblem: Wer wann in der Nähe des Gerätehauses ist, entscheidet über die Einsatzfähigkeit der Wehr am Werktagvormittag. Eine App, in der Verfügbarkeiten eingetragen und Funktionen je Person hinterlegt sind, leistet dafür mehr als jede Alarmierungsstatistik.

Was muss der Dienstplan bei der Feuerwehr abbilden?

Die Feuerwehr plant nicht nach Köpfen, sondern nach Funktionen. Ein Löschzug braucht je Fahrzeug eine vorgeschriebene Besetzung – Führungskraft, Maschinist, Angriffs- und Wassertrupp mit Atemschutzgeräteträgern –, und Rettungswagen brauchen Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter. Der Plan muss deshalb zuerst prüfen, ob jede Funktion besetzt ist, und erst danach, ob die Stunden stimmen.

Anforderungen an einen Feuerwehr-Dienstplan
AnforderungUmsetzungWarum
Wachabteilungenfeste Gruppen mit rollierendem 24-Stunden-Rhythmus, Freischichten als eigene Schichtartder Rhythmus trägt die Wochenarbeitszeit; Freischichten sind der Hebel zur 48
FunktionsbesetzungMindestbesetzung je Fahrzeug und Funktion, nicht je Wacheein fehlender Maschinist macht das Fahrzeug einsatzunfähig, auch wenn die Kopfzahl stimmt
Qualifikationen mit AblaufdatumAtemschutztauglichkeit (arbeitsmedizinische Vorsorge G 26.3), Fahrerlaubnis Klasse C, Rettungsdienstqualifikation, Führungslehrgängewer die Vorsorge verpasst, darf nicht unter Atemschutz eingesetzt werden
JahresarbeitszeitkontoSaldo gegen 48 Stunden je Woche im Bezugszeitraum, einschließlich BereitschaftZuvielarbeit begründet Ausgleichsansprüche; der Nachweis liegt beim Dienstherrn
Opt-out je PersonKennzeichen mit individueller Obergrenze (z. B. 54) und WiderrufsdatumOpt-out ist freiwillig und widerruflich; ein Sammelwert verletzt das Benachteiligungsverbot
AusgleichsruhezeitenPrüfung, dass nach jedem 24-Stunden-Dienst die vorgeschriebene Ruhe liegt; keine Tagdienste direkt im AnschlussArt. 17 Abs. 3 der Richtlinie erlaubt die Abweichung nur gegen gleichwertigen Ausgleich
Tausch mit FreigabeSchichttausch nur zwischen Personen mit gleicher Funktion oder nach Prüfung der Besetzungsonst tauscht der Maschinist mit dem Truppmann, und das Fahrzeug bleibt stehen
Ausbildungs- und Tagdiensteeigene Dienstarten für Lehrgänge, Sport, Gerätewartung, Brandschutzerziehungsie zählen als Arbeitszeit, sind aber keine Einsatzbereitschaft
MitbestimmungPersonalrat nach Landespersonalvertretungsgesetz bzw. Betriebsrat nach § 87 BetrVG bei WerkfeuerwehrenDienstplangrundsätze und Software sind mitbestimmungspflichtig

Wie hilft eine Dienstplan-App bei der Feuerwehr?

Die meisten Berufsfeuerwehren arbeiten mit Fachsystemen, die Einsatzleitstelle und Dienstplan verbinden. Für Werkfeuerwehren, Rettungsdienste, Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften und kleinere Wachen ist eine allgemeine Dienstplan-App oft ausreichend – wenn sie Gruppen, Qualifikationen und Konten sauber führt. In der Auswertung dieses Portals liegt Aplano vorn: Der Planer arbeitet in Echtzeit mit Drag & Drop, Schichtvorlagen bilden rollierende Rhythmen ab, Qualifikationen und Personalakten gehören zum Pro-Tarif für 4,50 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt., Stundenkonten mit Überstundenberechnung, Schichttausch und Verfügbarkeiten laufen über die Mitarbeiter-App, und Hinweise zu Pausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sind eingebaut. Der Einstieg im Core-Tarif kostet 0,50 €, getestet wird vierzehn Tage ohne Kreditkarte. Eine Prüfung landesrechtlicher Opt-out-Grenzen nimmt keine allgemeine App ab – das Kennzeichen je Person und die Obergrenze müssen als Sollstunden hinterlegt und die Salden regelmäßig ausgewertet werden. Welche Systeme sich für Funktionsbesetzung und Qualifikationsprüfung eignen, zeigt der Software-Vergleich; wie eine Mindestbesetzung grundsätzlich definiert wird, der Lexikoneintrag Mindestbesetzung.

Hinweis zu Landesrecht und Vergütung

Die Arbeitszeitverordnungen der 16 Länder unterscheiden sich in Bezugszeitraum, Opt-out-Obergrenze, Ausgleichsruhezeiten und Vergütung der Mehrarbeit. Dieser Beitrag nennt die Verordnung Nordrhein-Westfalens als Beispiel; für die eigene Wache ist die Verordnung des jeweiligen Landes und die Dienstvereinbarung mit dem Personalrat maßgeblich. Zur Höhe von Opt-out-Zulagen macht der Beitrag bewusst keine Angaben, weil sie je Land und Dienstherr verschieden geregelt sind.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Feuerwehrbeamter pro Woche arbeiten?

Im Durchschnitt des Bezugszeitraums höchstens 48 Stunden einschließlich Bereitschaftsdienst – das folgt aus Art. 6 der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG, die nach dem EuGH-Beschluss C-52/04 auch für Einsatzkräfte staatlicher Feuerwehren gilt. Mehr ist nur mit einer freiwilligen, schriftlichen Opt-out-Erklärung zulässig; in Nordrhein-Westfalen erlaubt § 5 AZVOFeu dann bis zu 54 Stunden. Die Details regelt jedes Bundesland in einer eigenen Arbeitszeitverordnung.

Ist der 24-Stunden-Dienst bei der Feuerwehr erlaubt?

Ja. Die Richtlinie erlaubt nach Art. 17 Abs. 3 Abweichungen von der täglichen Ruhezeit für Feuerwehrdienste, wenn gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährt werden; die Landesverordnungen setzen das um. Entscheidend ist nicht die Länge der Schicht, sondern der Wochendurchschnitt: Ein 24/48-Rhythmus ergibt 56 Stunden und braucht Freischichten oder Opt-out, ein 24/72-Rhythmus ergibt 42 Stunden.

Zählt Bereitschaftsdienst auf der Wache als Arbeitszeit?

Ja, in vollem Umfang. Seit den EuGH-Urteilen SIMAP (C-303/98) und Jaeger (C-151/02) ist Bereitschaftsdienst, bei dem sich die Person am vom Dienstherrn bestimmten Ort aufhalten muss, Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie – auch die Nachtstunden im Ruheraum. Für die Bezahlung darf er anders bewertet werden als Vollarbeit, für die 48-Stunden-Grenze nicht.

Was passiert, wenn die Feuerwehr dauerhaft mehr als 48 Stunden plant?

Betroffene Beamte haben einen unionsrechtlichen Haftungsanspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit, vorrangig in Freizeit, hilfsweise in Geld (EuGH Fuß C-429/09; BVerwG 2 C 70.11 und 2 C 36.17). Ein Rückgriff auf die alte Praxis nach der Geltendmachung – etwa durch Umsetzung des Beamten – ist unzulässig (EuGH C-243/09).

Welche Regeln gelten für die Werkfeuerwehr?

Werkfeuerwehrangehörige sind in der Regel Arbeitnehmer, für sie gilt das Arbeitszeitgesetz: acht Stunden werktäglich, bis zehn mit Ausgleich; 24-Stunden-Dienste nur über eine tarifliche Öffnung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG bei regelmäßig erheblichem Bereitschaftsdienst, mehr als 48 Wochenstunden im Durchschnitt nur mit tariflicher Grundlage und schriftlicher Einwilligung nach § 7 Abs. 2a ArbZG, widerruflich mit sechs Monaten Frist. Nach einer Schicht von mehr als zwölf Stunden sind elf Stunden Ruhezeit zwingend (§ 7 Abs. 9 ArbZG).

Was muss eine Dienstplan-App für die Feuerwehr können?

Wachabteilungen als feste Gruppen mit rollierendem 24-Stunden-Rhythmus, Funktionsbesetzung je Fahrzeug (Gruppenführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträger, Rettungsdienstqualifikation), Qualifikationen mit Ablaufdatum, ein Jahresarbeitszeitkonto mit dem 48-Stunden-Durchschnitt, ein Opt-out-Kennzeichen je Person mit eigener Obergrenze, die Prüfung der Ausgleichsruhezeiten und einen Tausch mit Freigabe, der die Funktionsbesetzung nicht aushebelt.

Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Quellen

  1. Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Art. 3, 5, 6, 16, 17 und 22: eur-lex.europa.eu
  2. EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005, C-52/04 (Personalrat der Feuerwehr Hamburg): Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf staatliche Feuerwehren.
  3. EuGH, Urteile vom 14. Oktober 2010, C-243/09, und vom 25. November 2010, C-429/09 (Fuß gegen Stadt Halle): Schadensersatz bei Überschreitung der 48-Stunden-Grenze, Unzulässigkeit der Umsetzung.
  4. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000, C-303/98 (SIMAP), und vom 9. September 2003, C-151/02 (Jaeger): Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit.
  5. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2012, 2 C 70.11, und Urteile vom 19. April 2018, 2 C 36.17 und 2 C 40.17: Ausgleich unionsrechtswidriger Zuvielarbeit; Einordnung bei lto.de
  6. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AZVOFeu), Stand 19. Februar 2022: recht.nrw.de
  7. §§ 2, 3, 5, 7 und 16 ArbZG: gesetze-im-internet.de
  8. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2016, 5 AZR 716/15: Mindestlohn für Bereitschaftsdienst.
  9. Deutscher Feuerwehrverband, Statistik zum 31. Dezember 2023: feuerwehrverband.de
  10. Aplano Produktinformationen und Preise, Stand Juli 2026: aplano.de

Redaktionell geprüft am 20. September 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Praxishilfe und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich bleiben die Arbeitszeitverordnung des jeweiligen Landes, Tarifvertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag. Die Rechenwerte zu den Schichtrhythmen sind Modellwerte ohne Ausfallzeiten.